Behindertensportverband Brandenburg und der Landessportbund Brandenburg zur aktuellen Situation - Bewilligungszeitraum Rehabilitationssport (Rundbrief vom 23.03.2020):
"... Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird
unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert.
Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.
Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren..."
Wir halten hier die Stellung und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen beim Reha-Sport bei uns im Studio!
Euer Activ Sports - Team
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